Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kostenvoranschläge sind kostenfrei, solange kein Restaurierungsgutachten gewünscht ist oder zur Ermittlung von Kostenvoranschlägen Aufwendungen entstehen, die im Falle einer Beauftragung nicht verrechnet werden.

Ob und welche Vorleistungen verrechnet werden, hängt von der Auftragsgröße ab. Ich bespreche dies gerne im konkreten Fall mit Ihnen!

Vorleistungen können ohne Anspruch auf Vollständigkeit sein:

  • Transporte von beweglichem und Anfahrten für unbewegliches Kunst- und Kulturgut: Für eine realistische Kosteneinschätzung ist die Begutachtung in Natura immer exakter als eine Ermittlung von Aufwendungen anhand von Objektaufnahmen. Auch können apparative Notwendigkeiten zur Kostenermittlung notwendig sein, die besser im Restaurierungsatelier durchzuführen sind.
  • Versand von Kunstwerken, die Aufwendungen des (Rück-)Versands und Versandkosten
  • Fotografische Dokumentationen, um z. B.  Wertermittlungen von Fachkollegen oder Kostenvoranschläge von Kolleg_innen anderer Fachbereiche veranlassen zu können.
  • Rechercheaufwendungen für vom Eigentümer ewünschte Sonderleistungen (z. B. Neurahmungen, UV-Schutzverglasung, Diebstahlsicherungen, Objektbeleuchtung etc.)
  • Besprechungen vor Ort, Absprachen per Telefon, in Papier- oder in digitaler Form, wenn diese das für die abgespochenen Maßnahmen übliche Maß übersteigen.

Am besten ist es meiner Meinung nach immer, über eine Auftragsgröße wenigstens ungefähr Bescheid zu wissen und die Dinge im Vorfeld für jeden Einzelfall und für Ihre und meine Sicherheit möglichst konkret zu besprechen.

 

Nach Durchführung einer Restaurierung/ Konservierung bitte ich um eine Abholung des Kunstwerks bzw. der bei mir befindlichen Objekte bis spätestens vier Wochen nach meiner  Benachrichtung über die Fertigstellung. Ansonsten entstehen Ihnen die für den Auktionshandel üblichen und jeweils aktuell gültigen Gebühren, die derzeit bei etwa 30,00€ pro Woche liegen. Bitte sprechen Sie mich für den Einzelfall an!